Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht

Auch im Gebiet des Strafrechts gilt es schnell zu handeln. Oft ist im Strafverfahren der Inhalt der Strafakte maßgeblicher als die mündliche Verhandlung. Wer frühzeitig auf den Inhalt dieser Akte Einfluss nimmt kann häufig bereits die Angklageerhebung vermeiden. Auch beim Ordnugnswidrigkeitsverfahren landen Sie bei Anfechtung des Bußgeldbescheides vor dem Strafrichter.

Wenn Sie zum Objekt staatlicher Verfolgung geworden sind, sorge ich dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.